


Der Direktverkauf ist mit dem Gesetz der Orientierung und Modernisierung der Landwirtschaft (Dekret Nr. 228/2001) vereinfacht und erweitert worden. Besonders der Artikel 4 der Verordnung sieht vor, dass alle Einzelunternehmer und alle Verbundunternehmen ihre eigenen Produkte direkt vermarkten können wenn sie im Handelsregister eingeschrieben sind. Zudem legt der Artikel des selben Dekrets fest, dass, unter bestimmten Umständen, die Unternehmer die Möglichkeit haben auch Produkte anderer Betriebe zu verkaufen um ihr Angebot zu erweitern.
Hier sind einige der wichtigsten Neuigkeiten zusammengefasst:
Rechtliche Aspekte
Die Tätigkeit des Lernbauernhofs ist mit keinem spezifischen nationalen Gesetz geregelt, aber sie ist im Dekret Nr. 57 des 5. März 2001 – Gesetz der Orientierung und Modernisierung der Landwirtschaft – vorgesehen. In diesem wird den didaktischen Dienstleistungen eine zivile Würde im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit anerkannt. Zudem lautet der Artikel 3: „Zu den agrartouristischen Tätigkeiten (Gesetz Nr. 730 des 05. Dezember 1985), auch wenn sie außerhalb des Betriebes verrichtet aber von diesem geleitet werden, gehören die Organisation von Freizeit-, Kultur- und Bildungsaktivitäten, Sport, Wanderungen und Hippotourismus mit dem Ziel die Region besser geniessen und verstehen zu lernen...“.
Steuern und Versicherungen
Es ist unentbehrliche eine Haftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen mit einer erweiterten Garantie für die Beteiligung der Besucher an den landwirtschaftlichen Aktivitäten mit Bildungsziel. Es wird gebeten die Obergrenze zu prüfen. Auf steuerlicher Ebene und auf der Grundlage des existierenden juristischen Rahmens sind die agrartouristischen Betriebe begünstigt.
Die agrartouristischen Betriebe können Rechnungen und Quittungen für die Kultur- und Bildungsaktivitäten ausstellen und folgen dabei den Amtsweg der landwirtschaftlichen Buchführung.
Für die landwirtschaftlichen Unternehmen, in Erwartung der Auslegung des Gesetzes 57/2001, fallen die didaktischen Aktivitäten unter die Kategorie Dienstleistungen, für die man eine neue kommerzielle Tätigkeit beginnen muss mit einer Fakturierung mit 20% Mehrwertsteuer, auch wenn dieselbe Mehrwertsteuernummer erhalten bleibt.