Um die Beziehung zwischen dem landwirtschaftlichen Unternehmer und dem Besucher zu begünstigen ist es notwendig einige kleine aber unentbehrliche Regeln zu beachten, die hier aufgelistet sind.
Die Besucher verpflichten sich:
- die Regeln und die Ratschläge des Unternehmers zu befolgen
- das Gelände des Betriebes und die Tiere zu respektieren und sich von ihnen fern zu halten (es handelt sich dabei um eine Vorsichtsmaßnahme)
- auf Personen, Tiere und Gegenstände Acht zu geben, denn auf einem Bauernhof Urlaub manchen bedeutet auch in einen Betrieb einzutreten in dem gearbeitet, produziert und gelebt wird
- im Voraus die Anwesenheit von Personen mit Handicap oder von Allergikern zu melden und den Grad der Behinderung oder die Art der Allergie anzugeben
- auf die Bekleidung Acht zugeben, die praktisch, bequem und der Jahreszeit in der man zu Besuch kommt und der Umgebung angepasst sein sollte.
Der landwirtschaftliche Unternehmer verpflichtet sich:
- die genauen Angaben zum Erreichen des Betriebes zu geben
- die Besucher bei den gewählten Lernpfaden zu begleiten
- eine einfache und verständliche Sprache zu benützen
- die gültigen Sicherheitsregeln zu beachten
- ein gastfreundliches und gepflegtes Umfeld zu garantieren
- das Vorhandensein von gefährlichen Bereichen, Werkzeugen und Substanzen im Inneren des Betriebs zu signalisieren
- zur Kontrolle ob sich unter den Gästen Personen mit Allergien oder besonderen Krankheiten befinden
- Formationskurse zu besuchen um seine Kommunikationsfähigkeit zu verbessern.